Modal Split-Erhebungen in NRW

Förderung von kommunalen Modal-Split-Erhebungen

AGFS-Mitgliedskommunen können künftig zur Durchführung von Haushaltsbefragungen zur Modal-Split-Ermittlung einen Zuschuss von i.d.R. 70% beim MWEBWV beantragen.


Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung von Landesstandards zur Erhebung des Modal Splits.

Die Landesstandards sollen dazu dienen, dass zukünftige lokale Modal Split-Erhebungen in NRW folgenden Qualitätskriterien entsprechen:

  • Einheitlicher, vergleichbarer Standard für die NRW-Kommunen
  • Berücksichtigung der Nahmobilität im besonderen Maße (Etappenkonzept)
  • Ermöglichung der Evaluation der Radverkehrsförderung (insbesondere aus Sicht des MWEBWV)
  • Vergleichbarkeit mit übergeordneten Erhebungen (MiD, SrV)
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kommunen

Als Grundlage für die Entwicklung der Standards wurde eine Vorstudie durchgeführt, die aus folgenden Arbeitspaketen bestand:

  • Darstellung und Bewertung gängiger/etablierter Verfahren und Vorgaben/Richtlinien zur Modal Split-Erhebung
  • Kurz-Befragung aller AGFS-Kommunen zur Ausgangslage und Anforderungen in Bezug auf Modal-Split-Erhebungen
  • Vertiefende Befragung von sechs Kommunen mit unterschiedlichen Ausgangslagen zu einzelnen Detail-Aspekten
  • Durchführung von zwei Workshops mit Vertretern aus den AGFS-Mitgliedskommunen

Die Ergebnisse dieser Vorstudie können dem ausführlichen Bericht "Evaluation der Radverkehrsförderung in NRW - Eine Vorstudie zur Erhebung des Modal-Splits in nordrhein-westfälischen Kommunen" entnommen werden.

Ansprechpartner:

Peter London
Tel.: (0211) 3843-3227
E-Mail: peter.london@mwebwv.nrw.de
www.mbv.nrw.de