Mitglied werden in der AGFS

Generelles Ziel der AGFS ist es, wohnliche, zukunftsfähige und lebendige Städte zu gestalten. Städte mit Lebens- und Bewegungsqualität zeichnen sich nicht allein durch eine hohe Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsmittel aus, sondern haben insbesondere optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung. Die Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Ganzes ist deshalb besonders zu fördern. Dabei ist das Fahrrad innerhalb der nichtmotorisierten Verkehrsarten die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und nahezu universell einsetzbar. Daher bleibt das Fahrrad der wichtigste Aktivposten für die AGFS.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verstehen sich nicht nur als „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden“, sondern darüber hinaus als Modellstädte für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und stadtverträgliche Mobilität und unterstützen alle Maßnahmen, die die Stadt als Lebensraum stärken – fahrradfreundlich und mehr.

Viele Städte und Gemeinden bewerben sich um eine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft. Aber nicht alle werden aufgenommen. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien, entschieden wird von einer unabhängigen Expertenkommission. Bewerber müssen

  • ein fahrradfreundliches Gesamtkonzept vorlegen,
  • innovative, effektive und unkonventionelle Wege zur Lösung von Problemen bevorzugen
  • kommunalpolitisch deutliche Prioritäten für den Radverkehr setzen.

Fahrradfreundlich in NRW? Leitlinien für neue Mitglieder...

1. Kommunalpolitische Zielsetzung:

* Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split auf 25%
* Klare, stringente kommunale Radverkehrspolitik
* Barrierefreie Stadt
* Stadt der kurzen Wege (Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung sichern)


2. Prioritätensetzung für die Radverkehrsförderung:

* Politische Grundsatzentscheidung
* Organisatorische, personelle und finanzielle Vorkehrungen
* Fortschreibung der Radverkehrsplanung


3. Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen:

* Radwege (nicht zu Lasten der Fußgänger)
* Radfahrstreifen, Schutzstreifen f. d. Radverkehr
* Fahrradstraßen
* Radfahrschleusen und -aufstellflächen an Knotenpunkten
* Tempo 30/Verkehrsberuhigung
* Öffnung von Einbahnstraßen
* Berücksichtigung an Lichtsignalsteuerungen
* Abstellanlagen (Fahrradabstellsatzung)
* Radstationen, B + R
* Radwanderwege
* Radwegweisung
* Entschärfung von Unfallschwerpunkten


4. Service für den Radverkehr

* Initiierung von fahrradbezogenen Dienstleistungen (z. B. Fahrradkuriere, Fahrradwache mit Kinderwagenverleih etc., Reparaturservice)
* Radverkehr im Umweltverbund (z.B. Mitnahme im ÖV)
* Fahrradfreundlicher Einzelhandel (z. B. Hol /Bringdienste des Einzelhandels)
* Fahrradfreundliche Arbeitgeber


5. Fahrradfreundliches Klima fördern:

* Offensives Marketingkonzept (Werbung, Medien)
* Bürgerinformationen (Veranstaltungen)
* Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden (ADFC, Handel, Industrie, etc.)
* Fahrradtourismusförderung
* Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten
* Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell)


6. Nahmobilität fördern:

* Zusammenhängende Fußwegenetze
* Adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen
* Sichere Querungsstellen
* Fußgängerwegweisung (und Ausweisung von Inliner-Routen)
* Attraktive öffentliche Räume (auch für Aufenthalt und Kommunikation)
* Bauliche und verkehrsrechtliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs in Wohngebieten
* Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr freihalten
* Hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive Naherholungsangebote
* Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität
* "Bewegungsbänder" für Freizeitverkehre (Inliner etc.)
* Einbeziehung nichtmotorisierter Verkehre in die Planung (integrative Verkehrsplanung)

Anmerkung: Es handelt sich um eine "offene Liste" der Aufnahmekriterien. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen Gegebenheiten.

Zum Mitnehmen: unsere Downloads zum Thema

  • Die Aufnahmekriterien pdf-Datei mit den oben aufgelisteten Aufnahmekriterien, 3 Seiten Din A4, 15 kb.
    aufnahmekriterien.pdf
  • Die Liste der Bewerbungsunterlagen Welche Unterlagen werden für eine Bewerbung zur Aufnahme in die AGFS benötigt? pdf-Datei, 1 Seite Din A4, 7kb.
    Bewerbungsunterlagen_agfs.pdf

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführein der AGFS, Frau Christine Fuchs.

Wenn Sie sich bewerben:

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Aufnahmeantrags an die Geschäftsstelle der AGFS sowie zwei Exemplare an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr.

Dipl.-Ing. Christine Fuchs
Geschäftsführerin

Geschäftsstelle der AGFS
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Tel: (02151) 86-42 83
Fax: (02151) 86-42 80
E-Mail: christine.fuchs@krefeld.de

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW
Peter London
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Tel.: (0211) 3843-3227
Fax. (0211) 3843-9136
E-Mail: peter.london@mwebwv.nrw.de
www.mbv.nrw.de